So viele Versicherungen - wer braucht was?

Im Folgenden finden Sie eine Kurzbeschreibung der wichtigsten Versicherungen sowie teilweise Links zu kurzen Filmen, die die Sachverhalte der jeweiligen Versicherung allgemein erklären.

Grundsätzlich gilt: je höher der mögliche Schaden, desto wichtiger die Absicherung. Welche Versicherungen für wen in welcher Lebenssituation wichtig sind, können wir letztendlich natürlich nur im individuellen Gespräch mit unseren Kunden und Interessenten klären. Pauschal aber gilt:

  • jeder, der im Todesfall Hinterbliebene zu versorgen und dafür noch nicht genug Rücklagen gebildet hat, sollte dieses Risiko über eine Lebensversicherung absichern
  • jeder sollte eine private Rentenversicherung zur persönlichen Altervorsorge haben
  • jeder Berufstätige sollte, soweit erforderlich, seinen finanziellen Lebensstandard über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern
  • jeder sollte eine Pflege-Zusatzversicherung haben, wenn er noch nicht die entsprechenden Rücklagen aufgebaut hat
  • jeder sollte eine Privathaftpflichtversicherung haben (bzw. gemäß seiner weiteren Haftpflichtrisiken entsprechend eine Tierhalterhaftpflicht-, Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht-, Betriebshaftpflicht-versicherung etc.)
  • jeder Immobilieneigentümer sollte eine Gebäudeversicherung haben

Krankenversicherung

Hauptsache gesund! Die finanzielle Sicherung Ihrer individuellen optimalen Gesundheitsvorsorge ist von höchster Wichtigkeit. Hierzu stehen Ihnen diverse gesetzliche sowie private Voll- und Zusatzversicherungen zur Verfügung, welche die unterschiedlichsten Ansprüche und Wünsche erfüllen.

Wenn Sie durch Ihre Einkommens- oder Tätigkeitssituation nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, sollten Sie einen Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung in Betracht ziehen. Nutzen Sie die Vorteile, die sich im Bereich der Leistungen und im Preis wiederspiegeln können! Beachten Sie aber auch, dass die Versicherbarkeit von Ihrem Gesundheitszustand abhängt. Auch Ihr Eintrittsalter und Ihre familiäre Situation berücksichtigen wir bei der Ausarbeitung einer Empfehlung.

Aber auch wer gesetzlich versichert ist, kann mittels einer privaten Kranken-Zusatzversicherung seine Gesundheitsvorsorge in folgenden Bereichen entscheidend verbessern:

• Ambulante Behandlungen z.B. Erstattung von Heilpraktikern und Naturheilverfahren, privatärztliche Behandlungen, gesetzliche Zuzahlungen für Krankengymnastik, Massagen, Arzneimittel, Sehhilfen

• Stationäre Behandlungen z.B. Chefarztbehandlung, 1-/2-Bettzimmer im Krankenhaus, freie Krankenhauswahl

• Dentale Behandlungen z.B. Erstattung von Zahnersatz, Kieferorthopädie, Implantate, Zahnbehandlungen wie professionelle Zahnreinigung, Wurzelbehandlung, Kunststofffüllungen,…

Krankentagegeld, wenn durch Krankheit oder Unfall nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber eine finanzielle Versorgungslücke aufgrund zu geringer Krankentagegeldsätze der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt ab dem 43. Krankheitstag theoretisch 70% vom Brutto- und max. 90% vom Nettoeinkommen bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze. Da das Krankengeld aber grundsätzlich beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ist und die Beiträge direkt von der Krankenkasse einbehalten und an die entsprechenden Versicherungsträger abgeführt werden (in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht während des Bezuges von Krankengeld Beitragsfreiheit), beträgt das Netto-Krankengeld effektiv nur rund 75% des regelmäßigen Nettoverdienstes (abhängig von der generellen Beitragspflicht und dem Zusatzbeitrag für Kinderlose in der Pflegeversicherung). Die Beitragsanteile des Arbeitgebers (bei Arbeitnehmern) übernimmt während des Krankengeldbezuges die Krankenkasse, wobei diese nur zu 80% (Regelentgelt) berücksichtigt werden.

Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld längstens für 78 Wochen innerhalb einer Frist von drei Jahren gezahlt. Diese Drei-Jahres-Frist ist eine starre Frist und beginnt grundsätzlich mit dem ersten Auftreten einer Erkrankung. Die Zeit einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber wird als Bezugszeit vom Krankengeld mitgerechnet, so dass in diesem Fall de facto nur 72 Wochen Krankengeld beim Vorliegen derselben Krankheit durch die Krankenkasse gezahlt werden muss.

Fazit: Nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit (Lohnfortzahlung plus Krankengeld) ist der Kranke finanziell auf sich selbst gestellt und muss (falls vorhanden) zunächst sein aufgebautes Vermögen zum Lebensunterhalt einsetzen und anschließend einen Sozialhilfeantrag stellen – es sei denn er hat für wenig Geld ein Krankentagegeld versichert.

Film:   Der demographische Wandel

Film:   ZDF-Reportage Frontal 21 "Geld gegen Gesundheit"

Auslandreise-Krankenversicherung

Für alle, die ins Ausland verreisen, ist dieser Versicherungsschutz unerlässlich. Hiermit wird das Kostenrisiko bei Erkrankungen auf Reisen abgedeckt, da Ärzte und Krankenhäuser den Erkrankten oder Verletzten oft wie einen Privatpatienten behandeln und abrechnen. Dies sprengt meistens den Kostenrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung und muss ohne Zusatzversicherung aus eigener Tasche bezahlt werden.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung erstattet ärztliche Behandlungen, Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte (auch als Privatpatient!), schmerzstillende Behandlung bei akuten Zahnschmerzen, Reparaturen am Zahnersatz, Notfalltransport ins Krankenhaus und notwendige Rücktransporte.

Lebensversicherung

Schützen Sie finanziell, was Ihnen lieb ist. Mit einer Lebensversicherung, die Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes absichert. Eine Versorgungslücke entsteht, wenn zum Beispiel der Hauptverdiener ausfällt, die Familie weiter finanziell versorgt und womöglich noch eine Hausfinanzierung weiter bedient werden muss.

Hierzu empfehlen wir stets die preisgünstige Variante in Form einer Risiko-Lebensversicherung, die Ihren Hinterbliebenen in Ihrem Todesfall die vereinbarte Summe auszahlt. Eine weitere Möglichkeit ist eine Kapital-Lebensversicherung, welche die Risiko-Lebensversicherung mit zusätzlicher Altersvorsorge durch Kapitalaufbau verbindet.

Rentenversicherung

Endlich nicht mehr arbeiten und das Leben in vollen Zügen genießen - so stellen sich die meisten Menschen die eigene Rentenzeit vor. Ein Wunsch, an dessen Erfüllung Sie frühzeitig denken sollten.

Allerdings ist es längst kein Geheimnis mehr, dass die gesetzliche Rente allein keine ausreichende Versorgung bietet. Wer sich seinen gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter erhalten möchte, muss selbst aktiv werden. Eine private Vorsorge ist unverzichtbar.

Daran ändert auch das neue Alters-Einkünfte-Gesetz, das seit dem 01.01.2005 in Kraft ist, nichts. Im Gegenteil: Die steuerliche Situation verschärft sich. Seit 2005 unterliegen gesetzliche Renten zu 50 % der Besteuerung. Dies gilt sowohl für laufende als auch für erstmals gezahlte Renten. Und: Der steuerpflichtige Anteil für Neurentner steigt bis zum Jahr 2040 auf 100 % an.

Private Rentenversicherungen, so genannte Leibrentenversicherungen, gibt es im klassischen Stil sowie auch fondsgebunden. Ganz wichtig ist grundsätzlich die Kostenstruktur. Herkömmliche Rentenversicherungen erheben den größten Teil der Abschlusskosten zu Beginn eines Vertrages. Der Versicherungsnehmer zahlt also in den ersten Monaten oder Jahren fast nur in den „Kostentopf“ ein. Nur ein geringer Prämienanteil
erreicht in den ersten Jahren den "Spartopf". Dadurch entstehen kurz- und mittelfristig nur sehr geringe Rückkaufwerte, falls der Vertrag außerplanmäßig aufgelöst werden muss. Wir empfehlen deshalb grundsätzlich nur Rentenversicherungen, die die anfallenden Kosten anteilsmäßig über die Gesamtlaufzeit verteilt einfordern.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Jeder 4. Berufstätige wird berufsunfähig! Ob Manager, Handwerker oder Freiberufler – Berufsunfähigkeit kann jeden zu jeder Zeit treffen. Mit möglicherweise dramatischen Folgen. Gegen diese wiederum können Sie sich absichern, und zwar mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die exakt auf Sie, Ihren Beruf sowie auf Ihre Familien- und Lebenssituation zugeschnitten werden kann. Diese soll im Fall des Falles die Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit schließen.

Wichtig für alle, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind: Statt der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente erhalten Sie nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Danach gilt: Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine beliebige andere Tätigkeit verwiesen. Nur wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Rente (bestenfalls ca. 30% seines bisherigen Brutto-Einkommens). Bei einem Brutto-Monatseinkommen von z.B. 3.000 € sind max. 910 € im Monat zu erwarten. Bei einer Arbeitsfähigkeit von mehr als 3 und bis zu 6 Stunden pro Tag wird nur noch die halbe Rente gezahlt. Auch bei der Berufsunfähigkeit ist demnach nur wirklich finanziell abgesichert, wer eigenverantwortlich privat vorsorgt.

Film:   Jeder 4. wird berufsunfähig!

Pflege-Zusatzversicherung

Kein schönes, aber ein umso wichtigeres Thema: Pflegebedürftigkeit. Nur wer hier entsprechend vorsorgt, erspart im Fall der eigenen Pflegebedürftigkeit der Familie finanzielle Belastungen und Sorgen. Leider können je nach Pflegestufe und Art der Pflege trotz der gesetzlichen Pflegeversicherung noch Restkosten zwischen 350 und 1.800 Euro pro Monat entstehen - nach oben ist dieser Betrag nicht wirklich gedeckelt!

Dazu kommt, dass nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar 2004 neben dem eigenen Vermögen nun auch verstärkt die Ersparnisse der engsten Verwandten von den Sozialämtern herangezogen werden. Im Klartext: Kinder und sogar Enkel haften für ihre Eltern und Großeltern - und umgekehrt!

Dieses finanzielle Risiko kann am günstigsten über ein Pflege-Tagegeld abgesichert werden und ist, da jeder jederzeit z.B. durch einen Unfall oder Krankheit zum Pflegefall werden kann, längst nicht nur ein Thema für Menschen, die sich langsam dem Seniorenalter nähern.

Film:   Eine Erfahrung...

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie tritt immer dann ein, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten schuldhaft (aber nicht vorsätzlich!) einen Schaden zugefügt hat und somit laut Gesetz schadenersatzpflichtig wird.

Versichert sind – im Rahmen der versicherten Deckungssummen – Personenschäden (Verletzungen, Gesundheitsschäden oder Tod), Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung von Sachen) und Vermögensschäden (z.B. Verdienstausfall oder Rente).

Film:   Wozu brauche ich eine Haftpflichtversicherung?

Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Wer einen Hund, ein Pferd oder Pony besitzt, sollte unbedingt eine Zusatzversicherung abschließen, weil die von eigenen Hunden, Pferden und Ponys verursachten Schäden von der Privathaftpflichtversicherung nicht übernommen werden.

Wer fremde Pferde jedoch nur reitet oder fremde Hunde (nicht gewerbsmäßig!) hütet, braucht in der Regel keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung, weil die hierbei entstehenden Schäden bei vielen Versicherern bereits in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen sind. Eine diesbezügliche Überprüfung wird aber dringend angeraten.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Wer Häuser und/oder Mietwohnungen besitzt und diese nicht selbst bewohnt, haftet für Schäden, wenn diese sich nicht in einem verkehrssicheren Zustand befinden und dadurch jemand zu Schaden kommt. (Zum Beispiel wenn Treppen und Wege vereist, Dachpfannen lose oder Bäume erkennbar morsch sind.) Auch wenn die Streupflicht ausdrücklich auf die Mieter übertragen wurde, haftet letztendlich der Eigentümer dennoch. Daher ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für nicht selbstbewohnte Immobilien oder auch unbebaute Grundstücke unverzichtbar. Je nach Immobilienart können diese jedoch auch in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sein – eine Überprüfung lohnt sich!

Gebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für jeden Haus- und Wohnungseigentümer: sie zählt zu den wichtigsten Sachversicherungen, um in der Regel den größten privaten Vermögenswert abzusichern und das Gebäude im Schadensfall wieder aufbauen oder sanieren zu können.

Bei der Wohngebäudeversicherung sind Schäden abgesichert, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel entstehen. Außerdem sind Schäden durch Leitungswasser und die sogenannten „weiteren Elementarschäden“ wie Hochwasser/Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen und Schneedruck absicherbar.

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Film:   Eine Erfahrung...

Rechtsschutzversicherung

Was nützt die teuerste Versicherung, wenn sich die Versicherungsgesellschaft bei einem Großschaden aus der Verantwortung stehlen will und die Zahlung verweigert? Was nützt es, Recht zu haben, aber der Gegner bestreitet es einfach? Was, wenn der Unfallverursacher eines Autounfalls plötzlich seine Unschuld beteuert? Will ich neben meinem unschuldig erlittenen Schaden auch noch das finanzielle Prozessrisiko tragen, falls der Richter doch anders entscheidet, als ich erwarten konnte?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten für Sachverständige und Zeugen, wenn der Versicherte Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche durchsetzen will. Das Kostenrisiko eines ungewissen Prozessausgangs ist damit abgedeckt. Eine Rundum-Rechtsschutz-versicherung gegen alle juristischen Probleme des Alltags gibt es nicht. Je nach gewähltem Umfang deckt die Rechtsschutzversicherung die Bereiche des Privat-, Berufs- Verkehrs- und Mietrechtschutzes ab. Nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen versicherbar ist der Rechtsschutz bei Bauvorhaben, Familienstreit, Enteignung, Scheidungsverfahren, Erbsachen, Geldstrafen und vorsätzlich verursachten Schäden. Auch Rechtsstreit mit der Rechtsschutzversicherung selbst ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung zahlt u.a. bei bleibenden Schäden nach einem Unfall, damit der Geschädigte mit der ausbezahlten Invaliditätsleistung ggf. seine Wohnung behindertengerecht umbauen lassen kann (z.B. Verbreiterung der Türen, Umbau der Küche für Rollstuhlfahrer, Treppenlift, behindertengerechter Umbau des Kraftfahrzeugs etc.). Zwar sind große Teile der Bevölkerung über die gesetzliche Unfallversicherung am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin versichert, doch die ganz überwiegende Zahl der rund 9 Millionen Unfälle pro Jahr passiert in Haushalt und Freizeit.

Große Wichtigkeit kommt der Unfallversicherung zu, wenn jemand aufgrund seiner Vorerkrankungen keinen Berufsunfähigkeitsschutz bekommen kann. Sie kann dann - falls die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall entstanden ist - als "Notnagel" dienen.

Ein besonders hohes Unfallrisiko haben Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Senioren!

Film:   Was bedeutet Unfall?

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist eine sogenannte Mehrgefahrenversicherung: Sie versichert das Hab und Gut (Hilfs-Definition: alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden) gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Raub und Leitungswasserschäden.

Wie bei der Gebäudeversicherung (die jedoch nur die Schäden am Gebäude, nicht aber den Hausrat ersetzt) empfehlen wir auch hier die erweiterte Elementarschadenversicherung gegen Hochwasser/Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen und Schneedruck mit einzuschließen. 

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Film:   Wozu brauche ich eine Hausratversicherung?